Fragen und Antworten

Die Stiftung hat den Zweck, Menschen mit geistiger Behinderung, die in dieser Einrichtung aufgenommen worden sind, auf Dauer, also auch im Alter, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen (§ 3 der Stiftungs-Satzung).

Unterstützen Sie auch andere Einrichtungen oder Personen?

Nein, wir unterstützen ausschließlich den Werkhof Am Park Schönfeld.

Kann ich mich an Sie wenden, wenn ich einen Platz für mein behindertes Kind suche?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an den Werkhof, E-Mail: atv@werkhof-am-park.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Werkhofs Am Park Schönfeld: https://www.werkhof-am-park.de

Was passiert mit meiner Spende?

99% der Spendengelder fließen direkt in die Realisierung der Projekte. Knapp 1% werden für Verwaltungsausgaben eingesetzt. Alle Mitglieder des Stiftungsrates und des Vorstands arbeiten ehrenamtlich und erhalten für Ihre Ausgaben eine Spendenbescheinigung – wenn überhaupt.