2019/20 Ebenerdige Terrassen für gehbehinderte Bewohner, Zwischenwand für mehr Privatsphäre
Die Stiftung hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit geistiger Behinderung, die im Werkhof aufgenommen worden sind, auf Dauer, also auch im Alter, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen (§3 der Stiftungs-Satzung).
Dazu gehören auch Wohnräume, in denen sich die Betreuten wohlfühlen können. Die Stiftung hat hier u.a. die Erneuerung der Möblierung bezuschusst und unterstützt den Werkhof beim Erhalt der sanitären Einrichtungen. Auch um den Erhalt der Barrierefreiheit sicherzustellen, hat die Stiftung die Umrüstung der Fahrstühle entsprechend der aktuellen Bestimmungen übernommen.
Ältere Betreute, die nicht mehr gut zu Fuß sind, und die daher mit ihren Rollatoren Probleme mit dem Kopfsteinpflaster haben, sollen auch die Möglichkeit haben, nach draußen zu kommen. Dafür wurde auf der Rückseite eines Wohngebäudes eine Terrasse angebaut.
Zudem gibt es Betreute, die gerne unter sich bleiben und Probleme haben, wenn auch eine andere Gruppe den Aufenthaltsraum nutzt. Daher wurde in einer Etage eine Zwischenwand eingebaut, die die beiden Gruppen voneinander trennt.
Ende 2022 ist eine Betreute gestorben, die die letzten Monate ihres Lebens auf professionelle Pflege angewiesen war. Da dieser Pflegebereich erst noch aufgebaut werden muss, musste die Pflege zugekauft werden. Die Betreute konnte ihre letzten Monate somit in ihrer gewohnten Umgebung verbringen, umgeben von vertrauten Menschen. Die Stiftung hat diese Kosten übernommen.
Aus Rücksicht auf die Privatsphäre werden an dieser Stelle keine Bilder der Wohnräume gezeigt.