Die Stiftung und ihre Geschichte

Anlass für die Gründung der Stiftung

Kinder mit geistiger Behinderung benötigen eine ganz besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge. Diese besondere Zuwendung wurde unseren Kindern in der anthroposophischen Einrichtung „Werkhof Drusel“ in Kassel zuteil. Doch was wird aus diesen Kindern, wenn Sie älter und vielleicht zum Pflegefall werden? Die Sorge der Eltern ist und bleibt, was aus ihrem Kind wird, wenn sie sich einmal nicht mehr aktiv um sein Wohlergehen kümmern können. Wo und wie wird es leben?

Am 25.10.1998 gründeten daher sieben Elternpaare die Kasseler Behindertenstiftung. Diese Stiftung hat den Zweck, Menschen mit geistiger Behinderung, die in dieser Einrichtung aufgenommen worden sind, auf Dauer, also auch im Alter, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen (§ 3 der Stiftungs-Satzung).

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen zur Bildung, Teilnahme am kulturellen Leben, Betreuung, Versorgung, Unterbringung, Bewältigung der Alltagsanforderungen, Erholung und der sinnvollen Beschäftigung und Pflege. Für die Verwirklichung dieses Zweckes strebte die Stiftung den Bau eines Stiftungsheimes an.

Der Werkhof im Druseltal

Der Werkhof hatte sein Domizil ursprünglich im Druseltal (Werkhof Drusel). Das Zentralgebäude war ein ehemaliges Lungensanatorium, ein sehr anheimelndes Gebäude aus der Gründerzeit. Zwei weitere Funktionsgebäude und eine große Grundstücksfläche vervollständigten die Anlage. Sie war überschaubar und durch ihre etwas abgeschiedene Lage für die Zwecke des Werkhofs sehr gut geeignet.

Allerdings entsprach vor allem das Zentralgebäude allmählich nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Ein Um- und Ausbau war wegen des Denkmalschutzes nicht möglich. Ein Neubau war aufgrund des instabilen Untergrundes nicht möglich. Demnach musste sich der Werkhof ein neues Domizil suchen.

Vom Druseltal an den Park Schönfeld

Nach mehreren Anläufen entschied man sich zum Ankauf des Areals Jäger-III-Kaserne Am Park Schönfeld, einer ehemalige Kaserne aus Wilhelminischer Zeit.

Der Kauf dieser Anlage durch den Arbeitstherapeutischen Verein e.V., den Betreiber des Werkhofs, war nur möglich geworden, weil die Kasseler Behindertenstiftung dank des beispiellosen Einsatzes aller Spenderinnen und Spender in die Lage versetzt wurde, eines der Gebäude mit einer Grundfläche von 3.840 m² für einen Preis von 350.000 € zu erwerben, das geplante Stiftungsheim. Die Stiftung hat es tatsächlich geschafft, in den ersten 7 Jahren ihres Bestehens diese große Summe aufzubringen.

Die Stiftung stellte dieses Gebäude auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrags dem Betreiber des Werkhofs zur Verfügung unter der Bedingung, dass sämtliche Gebäude des Werkhofs komplett barrierefrei ausgebaut und in jedem Wohngebäude sich vollständig ausgestattete Pflegebäder befinden würden. Diese Bedingungen wurden erfüllt und damit waren die Grundvoraussetzungen für ein menschenfreundliches Leben auf Dauer, also auch im Alter, geschaffen.

Die nicht benötigten Gebäude wurden an einen Investor verkauft, der diese Gebäude zu Parkvillen und Eigentumswohnungen umgebaut hat. Diese Wohnanlage und der Werkhof ergänzen sich ausgezeichnet. Die Anlage öffnet sich zum Park Schönfeld hin. Der Werkhof ist aus der Abgeschiedenheit des Druseltals in der Mitte Kassels angekommen, und seine Existenz ist für die Zukunft gesichert.

Anthroposophisches Menschenbild

Die Kasseler Behindertenstiftung hat festgeschrieben, daß die im Werkhof aufgenommenen Menschen mit geistiger Behinderung auf der Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes nach Rudolf Steiner betreut werden.

Das anthroposophische Menschenbild ist für die Stiftung deshalb so wichtig, da es die Behinderung nicht als Mangel, sondern als Ausdruck menschlicher Individualität sieht. Sie beschreibt den Menschen dreigegliedert nach Leib, Seele und Geist, und zeigt auf, daß der geistige Wesenskern des Menschen weder krank noch defekt sein kann.

Eine nach anthroposophischen Gesichtspunkten geführte Einrichtung dient daher nicht nur der Unterbringung von Menschen mit geistiger Behinderung. Sie dient vor allem auch der Betreuung und der Erweckung und Förderung vorhandener Fähigkeiten. Die Betreuten sollen dadurch soweit irgend möglich am allgemeinen Leben teilnehmen können.

Diese Grundkonzeption fordert von der Heimleitung und den Betreuern viel Einfühlungsvermögen und einen hohen Einsatz, den sie allesamt jeden Tag aufs neue erbringen.